Jahresabschluss
Neben der Pflichterfüllung - der Abbildung Ihres Geschäftsjahres nach steuerrecht-lichen Anforderungen - ist der Jahres-abschluss Ihres Unternehmens die Grundlage für die langfristige Steuerplanung und Steuerberatung.
Die vorausschauende Gestaltung und das Jahresgespräch sind dabei wichtige Bestandteile.
- Erstellung von Handelsbilanzen (nach HGB)
- Erstellung von Steuerbilanzen einschl. Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Erstellung eines Berichtes (sofern notwendig)
- Erstellung eines Anhanges (sofern notwendig)
- Erstellung von Einnahmen- Überschuss-Rechnungen
- Führung der Anlagenbuchhaltung und Erstellung eines Anlagenverzeichnisses
- Berechnung der Steuern und Erstellung der Steuererklärungen (Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer)
- Elektronische Übermittlung des verkürzten Jahresabschlusses an den Bundesanzeiger (sofern notwendig)
- Elektronische Übermittlung der Steuererklärungen und der E-Bilanz an das Finanzamt
- Erstellung der Steuerbescheinigungen und der Kapitalertragssteueranmeldungen bei Kapitalgesellschaften
- Jahresabschlussbesprechung zur Feststellung der vorläufigen Steuerlast und der endgültigen steuerlichen Gestaltung
- Planung des Ergebnisses mit Hilfe der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten
- Vertretung bei Betriebsprüfungen